Kosten und Abrechnung
Klarheit in Kosten und Abrechnung
Einige unserer Therapiebereiche werden von privaten Krankenkassen übernommen. Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse über mögliche Erstattungen zu sprechen. Beamte mit Anspruch auf Beihilfe können ebenfalls die Kosten bei ihrer Versicherung einreichen. Unsere Preise orientieren sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Bitte beachten Sie, dass der Vertrag zwischen unserer Praxis und Ihnen als Patient unabhängig von einer Erstattung durch Ihre Krankenkasse besteht. Das heißt, der Rechnungsbetrag für die von uns erbrachte Leistung ist in voller Höhe zu begleichen.
Leider können wir als Heilpraktiker nicht mit gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen. Sollten Sie die Kosten selbst tragen müssen, legen wir gemeinsam mit Ihnen einen angemessenen Kostenrahmen fest.
Um unseren Service reibungslos aufrechterhalten zu können, bitten wir Sie, Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 2 Tage im Voraus abzusagen. Andernfalls entstehen Ihnen die entsprechenden Kosten.
Für Selbstzahler dienen folgende Honorarstaffelungen als Anhaltspunkt, sofern nichts anderes vereinbart wurde: Eine Erstanamnese kostet etwa 60 – 120 EUR (Dauer ca. 60-120 min.) und fortlaufende Therapien werden individuell berechnet.